Hilfe für unschuldig inhaftierten Deutsche
Ich schätze die Zahnärztin und Mitglied des Bundestages, Frau Dr. Christina Baum sehr für Ihren Einsatz für die Deutschen, die meiner Meinung nach zu Unrecht im Gefängnis sind.
Mein Besuch bei Herrn Peter Wörner und Herrn Michael Fritsch in der JVA Weiterstadt am 21. Januar 2026
Aufgrund meiner vergangenen Besuche in verschiedenen Haftanstalten und meinen Berichten darüber werde ich immer wieder von Familienangehörigen und Freunden weiterer Inhaftierter mit der Bitte kontaktiert, auch diese zu besuchen.
So war es auch im Fall der beiden Herren Wörner und Fritsch, die zu den Angeklagten der Prinz-Reuß-Gruppe gehören und nun, wie alle anderen auch, seit Dezember 2022 in Untersuchungshaft sitzen.
Vorweg möchte ich gleich erwähnen, dass ich beide Personen vorher weder persönlich kannte noch irgendetwas über ihren Lebenslauf oder ihre Lebensumstände wusste. Deshalb haben wir uns in beiden Fällen erst einmal gegenseitig vorgestellt.
Beide haben gemeinsam, dass sie sich von Beginn der Corona-Zeit an gegen die Maßnahmen stellten und die Impfung verweigerten – übrigens genau wie ich.
Der Hauptgrund meines Besuches waren auch in diesem Fall die Haftbedingungen, weil mir die Angehörigen berichteten, dass sie den Inhaftierten teilweise große psychische Probleme bereiteten.
Die Haftanstalt selbst hat auf mich einen guten Eindruck hinterlassen, und die Beamten waren freundlich und entgegenkommend.
Von Herrn Wörner erfuhr ich, dass er acht Jahre lang als Bundeswehroffizier bei den Fallschirmjägern in Calw war, danach einen Abschluss als Industriekaufmann erwarb, als Mitarbeiter in einer Marketing-Agentur und anschließend als Verkaufsleiter in einem Verlag tätig war. Anschließend verdiente er als selbstständiger Handelsvertreter seinen Lebensunterhalt.
Seit 2009 unterrichtete er als Survival-Trainer interessierte Personen im „Überlebenskampf“ in Krisensituationen. Für mich hörte es sich an wie eine Art Abenteuerurlaub, an dessen gewonnenen Erfahrungen und praktischen Erkenntnissen man sich in besonderen Situationen erinnern und diese dann auch in einem Ernstfall sehr sinnvoll anwenden könnte. Für die vielen Berliner, die kürzlich ohne Strom in ihren kalten Wohnungen saßen, wäre sicher der eine oder andere Tipp sehr nützlich gewesen.
Herr Wörner machte auf mich, vermutlich aufgrund dieses Hintergrundes, einen physisch und psychisch stabilen Eindruck. Allerdings ist er inzwischen an Diabetes erkrankt. Er selbst führt es auf die mangelnde Bewegung und die schlechte Ernährung im Gefängnis zurück. Für jemanden wie ihn, der in der Vergangenheit so viel Zeit in der Natur und unter freiem Himmel verbracht hat, ist diese Umstellung natürlich eine gravierende.
In Weiterstadt hat er nun zweimal die Woche die Möglichkeit, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, die er sehr gerne nutzt. Darüber hinaus treibt er auch in seiner Zelle Sport, um körperlich fit zu bleiben.
Leider erhält er nicht die spezielle Diät, die er als Diabetiker benötigt. Dies hat er mehrmals angemahnt, doch ohne Erfolg. Seit diesem Jahr kann er auch nur noch alle 14 Tage einkaufen, um seine Mangelernährung ausgleichen zu können; doch frische Waren halten sich natürlich nicht so lange.
Was mich am meisten geschockt hat, war sein Bericht darüber, dass er monatelang auf eine Zahnbehandlung warten musste, trotz akuter Beschwerden, und ihm nicht einmal Schmerzmittel verabreicht wurden. Das ist für mich als Zahnärztin ein untragbarer Zustand. Jeder, der selbst einmal Zahnschmerzen hatte, weiß, wie furchtbar das ist. Unsere Helferinnen hatten die klare Anweisung, dass jeder Schmerzpatient am gleichen Tag oder spätestens am nächsten behandelt wird. Wir haben niemals jemanden abgewiesen.
Insgesamt sagte er mir jedoch, dass er sich gut behandelt fühlt und aufgrund des eigenen Fernsehers und der vielen Bücher die 22 Stunden allein in der Zelle einigermaßen gut verkraftet
Was ich nun berichte, wurde von beiden gleichermaßen als extrem belastende, entwürdigende und damit demütigende Behandlung geschildert.
Seit Juli 2025 dürfen beide ihre Familienangehörigen ohne Trennscheibe sehen. Das bedeutet natürlich auch, dass es zu Umarmungen und Berührungen kommt, was das Selbstverständlichste auf der Welt ist.
Für mich gab es diese Möglichkeit nicht, ich musste diese Trennscheibe akzeptieren.
Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte ich mit Sicherheit auch beide Herren umarmt, obwohl ich sie vorher noch nie gesehen habe. Allein die Umstände, dass sie so lange in Untersuchungshaft sitzen, erzeugen bei jedem empathischen Menschen Mitleid und Mitgefühl.
Nach diesen Besuchen erfolgt bei den Inhaftierten jedes Mal eine körperliche Untersuchung, d. h. sie müssen sich völlig nackt ausziehen. Und das, obwohl bei den Besuchen ständig Beamte anwesend sind. Besucher und Inhaftierte sind also nie allein.
Das Gleiche geschieht auch an den Prozesstagen.
Solche Behandlungen, die eindeutig gegen die Menschenwürde verstoßen, unterliegen eigentlich einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung, und zwar für jede Handlung erneut und für jeden einzelnen Fall. So steht es im hessischen Untersuchungsvollzugsgesetz, § 31 Abs. 2.
Herr Fritsch weigert sich, dies freiwillig zu tun, und wird deshalb von den Beamten entkleidet.
Herr Sattelmaier, der Anwalt von Herrn Fritsch, hat bei Gericht Beschwerde eingelegt und nun am 14.01.2026 vom Oberlandesgericht Frankfurt den Beschluss erhalten, dass diese Maßnahmen rechtens seien. Wörtlich heißt es darin: „Nach den Besuchen (seiner Verlobten) wird eine vollständige Entkleidung des Antragstellers angeordnet und er wird durchsucht.“
Ich frage nun jeden, der das liest: Wie soll man einen nackten Menschen durchsuchen?
Begründet wird dies alles mit der Möglichkeit der Übergabe verbotener und gefährlicher Gegenstände, weshalb es in dieser Haftanstalt auch eine Allgemeinverfügung gebe, die das entsprechend regelt und somit die individuelle Verhältnismäßigkeitsprüfung außer Kraft setzt.
Die Folge davon ist nun, dass man diese Maßnahme über sich ergehen lassen muss oder zukünftig wieder durch eine Scheibe getrennt sein wird und auf körperliche Nähe verzichten muss.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen: Diese beiden Männer haben niemandem auch nur ein Haar gekrümmt, genau wie alle anderen im Prinz-Reuß-Prozess auch. Es sind keine Verbrecher und schon gar keine Terroristen.
Aufgrund dieses neuen Urteils und der weiteren Weigerung, sich nackt zu entkleiden, wurde Herrn Fritsch nun sogar eine Strafmaßnahme angedroht. Ich bin gespannt, was genau man sich unter dieser Androhung vorstellen muss.
Herr Michael Fritsch war mit Leib und Seele Polizist und ein überaus korrekter und geschätzter Beamter. Dann kam Corona, und er verstand die Welt und insbesondere das Vorgehen seiner Kollegen gegen friedliche Demonstranten nicht mehr.
Deshalb nahm er am 9. August 2020 sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahr und hielt in Dortmund auf einer Demo eine Rede.
Bereits am nächsten Tag musste er bei seinem Dezernatsleiter vorsprechen und wurde mit sofortiger Wirkung suspendiert. Man nahm ihm alle Waffen weg, er erhielt Betretungs- und sogar Kontaktverbot zu Kollegen.
Drei Tage später erhielt er ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Zehn Tage später durchsuchten zwölf Polizisten seine Wohnung und sogar die seines Freundes und Geschäftspartners. Sein PC, sein Handy und viele weitere Dokumente wurden beschlagnahmt.
Was das alles für soziale Auswirkungen in einer Kleinstadt wie Delligsen hat, kann sich jeder vorstellen.
Nach seiner Verhaftung im Dezember 2022 verbrachte er in der Haftanstalt in Sehnde sieben Monate in Isolationshaft. Das bedeutete: 23 Stunden Einschluss und eine Stunde Hofgang, ganz allein. Er sagte mir, dass er gar nicht mehr richtig sprechen konnte, weil eben niemand zur Unterhaltung da war.
Danach kam er auf eine Gemeinschaftsstation. Dort hatte er endlich fünf bis sechs Stunden Freizeit und kam mit anderen Häftlingen in Kontakt.
Im April 2024 wurde er nach Frankfurt verlegt, weil dann endlich der Prozess gegen die Prinz-Reuß-Gruppe begann. Bei der Überführung in einem Gefangenentransporter erhielt er Fußfesseln und einen Bauchgurt, an dem man die Handschellen befestigte.
In Frankfurt kam er in eine verdreckte und verqualmte Zelle, die nach Nikotin und Toilette stank. Aufgrund seiner Beschwerde wurde sie nach 14 Tagen frisch gestrichen und in der Zwischenzeit von ihm gründlich geschrubbt, sodass sie dann endlich bewohnbar war.
Letztes Jahr im August erfolgte dann der Umzug in ein anderes Hafthaus, weil Renovierungsarbeiten in dem ursprünglichen Gebäude anstanden.
Auch er hat einen Fernseher und Bücher zur Verfügung, nimmt ab und zu am Gemeinschaftssport und am Gottesdienst teil.
Aktuell ist es in Weiterstadt so, dass beide Inhaftierte eine Stunde am Tag Hofgang haben und eine Stunde Freizeit. Doch die Freizeit fällt oft aus.
Herr Wörner führt Buch über die ausgefallenen Freizeiten in der JVA. Im Jahr 2024 hatte er vom 02.05. bis 31.12. insgesamt 87 Tage und im gesamten Jahr 2025 89 Tage keine Freizeit. In diesem kurzen Jahr 2026 fiel sie bereits viermal aus.
Beide berichteten mir auch, dass der Kontakt zu den Mithäftlingen gut sei, was mich einigermaßen beruhigte, denn schließlich sitzen dort auch richtige Schwerverbrecher.
Herr Wörner und Herr Fritsch bestätigten mir ebenfalls, dass es diese terroristische Gruppe als Einheit, so wie sie in der Presse immer dargestellt wird, nie gegeben hat. Viele der Angeklagten kannten sich gar nicht oder nur flüchtig.
Beide meinten unabhängig voneinander, dass sie insbesondere wegen der Kritik während der Corona-Zeit in das Visier der Behörden gerieten und deshalb „aus dem Verkehr“ gezogen wurden.
Soweit meine Wiedergabe dessen, was mir die beiden Herren berichtet haben.
Mein persönlicher Eindruck von beiden war sehr positiv. Vor mir saßen zwei gepflegte, freundliche und sympathische Herren, die die Kritik an den negativen gesellschaftlichen Entwicklungen wahrscheinlich sogar mit mir und Millionen anderer Bürger teilen, aber diese Probleme mit Sicherheit nicht durch Gewalt, sondern auf friedlichem Wege lösen möchten.
Und der Art. 5 unseres Grundgesetzes garantiert genau das – die freie Meinungsäußerung, um Dinge, die in einem Land falsch laufen, laut und deutlich äußern zu können. Das ist ein unumstößliches Grundrecht in jeder wahren Demokratie.
Als ich mich von den Beamten verabschiedete, tat ich das mit den Worten: „Möge die Gerechtigkeit siegen.“
Dr. Christina Baum MdB
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